Was wird bei der Überbrückungshilfe 3 zur Förderung von Digitalisierung unterstützt?
Die Corona-Hilfe richtet sich an Unternehmen aller Rechtsformen. Sie als Unternehmer, Soloselbstständiger oder Freiberufler können mit einem Zuschuss von bis zu 20.000 Euro (einmalig) in digitale Investitionen unterstützt werden. Diese Corona-Hilfe muss auch nicht zurückgezahlt werden. Die Voraussetzung für die Überbrückungshilfe 3 ist allerdings, dass Ihr Umsatz in einem oder mehreren Monaten von November 2020 bis Juni 2021 um mindestens 30 % im Verhältnis zu dem jeweiligen Zeitraum in 2019 zurückgegangen ist. Die Anträge zur Überbrückungshilfe 3 können Sie bis zum 31. August 2021 stellen, Änderungsanträge sind schon seit dem 27. April 2021 einreichbar.
Teil der Corona-Hilfe für Kassensysteme ist die Anschaffung von neuer Hard- und Software. So erhalten Sie Zuschüsse für neue Kassensysteme für den Einzelhandel, das Handwerk oder die Gastronomie. Darüber hinaus wird auch die Anschaffung von Kassenhard- und Software in öffentlichen Bereichen gefördert, also beispielsweise Kassensysteme für Museen und Schwimmbäder.
Genauere Informationen zur Corona-Hilfe finden Sie unter den Punkten 2.4 Nr. 9 und Nr. 14 auf der Überbrückungshilfe-III-Seite des Bundes. In den FAQ wird auch insbesondere auf die Erhöhung des Fördersatzes in Monaten mit mindestens 70 Prozent Umsatzrückgang auf bis zu 100 Prozent (zuvor bis zu 90 Prozent) sowie den Eigenkapitalzuschuss für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen Bezug genommen. Darüber hinaus wird festgehalten, dass auch Anschaffungen und Erweiterungen von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Abgabenordnung
(AO) förderungsfähig sind. Kassenbesitzer, die zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ihre Kassensysteme erneuern müssen, können jetzt dafür bis zu 20.000 Euro Förderung erhalten (Ziff. 2.4 Nr. 14 der FAQ). Sie haben also jederzeit die Möglichkeit, sich Ihre neue digitale Kasse fördern zu lassen!