Allgemeine Geschäftsbedingungen Gebert Systems GmbH & CO. KG – Stand 1.1.2021

1. Vertragsgegenstand, Auftrag:

  • Als Vertragsgrundlage gilt ausschließlich die Auftragsbestätigung und die zum Auftrag gehörenden Datenblätter der Hersteller. Es bestehen keine weiteren Absprachen oder Zusagen über den Leistungsumfang, technische Eigenschaften oder weitere Inklusivleistungen.
  • Zusätzliche Lieferungen und Leistungen erbringen wir auf der Grundlage gesondert zu treffender Vereinbarungen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen sind in jedem Falle zusätzlich zu vergüten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Vergütung für zusätzliche Leistungen nach Aufwand gemäß den im Auftrag vereinbarten Preisen oder, sofern dort keine Preise genannt sind, gemäß unserer jeweils aktuellen Preisliste abgerechnet.
  • Die Angebote der Gebert Systems GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Auftragsbestätigung durch die Gebert Systems GmbH & Co. KG per email, schriftlich oder fernschriftlich.
  • Die Gebert Systems GmbH & Co. KG übernimmt über die in der Auftragsbestätigung genannten Eigenschaften keinerlei Gewähr dafür, dass die Produkte den Anforderungen des Kunden genügen, mit Programmen des Kunden zusammenarbeitet, oder die Produkte für die Zwecke des Kunden geeignet sind. Der Kunde kann bei einer kostenlosen Vorführung überzeugen ob das Produkt für ihn  geeignet ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich das alle ihm wichtigen Punkte und zu erfüllende Anforderungen im Auftrag erwähnt und enthalten sind.
  •  Die zur Durchführung der Dienstleistung eingesetzten Mitarbeiter werden von der Gebert Systems GmbH & Co. KG ausgesucht. Der Kunde hat nur dann einen Anspruch auf die Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Die Benennung eines Projektleiters oder eines Ansprechpartners im Angebotstext erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir diesen nicht explizit widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller in einem Bestätigungsschreiben auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen Bezug nimmt.
  • Von diesen AGB abweichende Bedingungen sind im Einzelfall schriftlich zu vereinbaren. Sie haben Geltung nur für den jeweils betroffenen Auftrag.

2. Übergabe:

  • Die Einhaltung der Lieferpflichten seitens Gebert Systems GmbH & Co. KG setzt voraus, dass der Auftraggeber seine von den Einzelfallumständen abhängigen erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Mitwirkungsleistungen, deren Notwendigkeit erst im Rahmen der Vertragsdurchführung offenkundig wird, sind unverzüglich zu erbringen. Die Kosten von Verzögerungen aufGrund nicht rechtzeitiger Mitwirkung trägt der Auftraggeber.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware und unsere Dienstleistungen direkt nach Erbringung zu überprüfen und zu testen. Spätere Ansprüche sind ausgeschlossen –  Gewährleistungsansprüche auf selbst unter größter Sorgfalt nicht feststellbare Mängel sind davon ausgenommen.
  • Die Programmierung ist bei Übergabe zu kontrollieren. Spätere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Gebert Systems GmbH & Co. KG. Es wird erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart.

3. Aufgaben des Kunden:

  • Der Kunde ist für die Datensicherung, Internetsicherheit (Firewall, Virenschutz und weitere Sicherheitsmaßnahmen), alle externen Peripheriegeräte (welche nicht durch die Gebert Systems GmbH & Co. KG geliefert werden) und für alle zusätzlich installierten Programme verantwortlich.
  • Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das gelieferte Produkt ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet. Er wird das gelieferte Produkt gründlich auf deren Verwendbarkeit zu dem von ihm beabsichtigten Zweck testen, bevor er diese operativ einsetzt.
  • Der Kunde stellt sicher, dass die aktuellen Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
  • Der Kunde hat die Speicherung der Daten für die Betriebsprüfung in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.
  • Der Kunde ist für alle Drittdaten und Programme, insbesondere für deren Datensicherung, verantwortlich. Bei einem Servicefall ist die Gebert Systems GmbH & Co. KG über das Vorhandensein von solchen Programmen und Daten schriftlich zu informieren.

4. Zahlungsbedingungen, Rechnungen:

  • Der Kunde ist zur Zahlung verpflichtet von:
    • Gelieferte Ware
    • Anfahrten (ausgenommen hiervon sind im Auftrag als Inklusivleistung ausgewiesene Anfahrten)
    • sämtliche in Anspruch genommenen Arbeitsleistungen, dazu gehören u.a. Änderungswünsche aller Art, weitere Schulungen, Fehlersuche, Fragen zum Produkt (u.a. zur Bedienung oder zu Auswertungen) oder Fehlerbehebungen, unabhängig ob diese Vor-Ort, per Telefon oder Fernwartung erbracht worden sind (ausgenommen sind Arbeitsleistungen, die durch Fehler der  Gebert Systems GmbH & Co. KG oder deren Mitarbeiter verursacht sind)
    • bereits bestellten Lizenzen und erbrachten Leistungen bei durch den Kunden verursachten Auftragsabbruch oder Auftragsstillstand
  • Die Gebert Systems GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor:
    • individuell lizenzierte Software vor Auslieferung in Rechnung zu stellen und erst nach Zahlungseingang auszuliefern
    • Teilrechnungen über bereits erbrachte Leistungen und Lieferungen zu stellen.
    • den Support bei Nichtbezahlung von Rechnungen einzustellen.
  • Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Gebert Systems GmbH & Co. KG berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu fordern. Kann die Gebert Systems GmbH & Co. KG einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist die Gebert Systems GmbH & Co. KG berechtigt, diesen geltend zu machen.
  • Bei vereinbarten Ratenzahlungen behält die Gebert Systems GmbH & Co. KG sich das Recht vor, den Gesamtbetrag inklusive Verzugszinsen fällig zu stellen, sobald eine Rate überfällig ist. Eine Zahlungserinnerung und Mahnung ist dafür nicht erforderlich.
  • Bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten behält sich die Gebert Systems GmbH & Co. KG das Recht vor, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen für Gehälter, Material und sonstige Kostenpositionen zu erhöhen.
  • Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unbestritten sind.  Die Höhe entspricht maximal den durch den Mangel eingeschränkt nutzbaren Teil des Produktes  – üblicherweise maximal 10%. Der Kunde hat eine schrifltiche Mängelanzeig durchzuführen, in dieser ist zusätzlich die Minderung der Rechnung mit dem entsprechenden Betrag mitzuteilen. Die Gebert Systems GmbH & Co. KG behält sich vor die Minderung sofort einzufordern, wenn dies unberichtigt oder strittig ist  (falscher Betrag, kein vorliegender Mangel, keine Mängelanzeige). In diesem Fall wird die Minderung sofort fällig, die Gebert Systems GmbH & Co. KG behält sich vor Verzugszinsen zu verlangen. Spätestens mit Beseitigung des Mangels ist die Minderung zuzüglich Verzugszinsen sofort fällig.
  • Die Gebert Systems GmbH & Co. KG ist berechtigt nicht gezahlte Mahngebühren in einer separaten Rechnung oder in späteren Rechnungen zu berechnen.

5. Garantie, Gewährleistung, Mängelanzeige:

  • Die Gebert Systems GmbH & Co. KG gewährleistet, dass Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
  • Der Kunde muss der Gebert Systems GmbH & Co. KG Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes oder Erbringung der Leistung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Gebert Systems GmbH & Co. KG unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  • Die Gebert Systems GmbH & Co. KG ist nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder istdie  Gebert Systems GmbH & Co. KG zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Gebert Systems GmbH & Co. KG zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
  • Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. Der Kunde wird der Gebert Systems GmbH & Co. KG bei der Beseitigung von Mängeln im erforderlichen Umfang unterstützen und Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung von selbst erbrachten Leistungen berechtigt.
  • Als Zeitpunkt gilt der Eingang der schriftlichen, ausführlichen Mängelanzeige.
  • Hat der Kunde einen Mangel des Liefergegenstands geltend gemacht, ohne dass tatsächlich ein Mangel vorliegt, oder ist ein vorliegender Mangel der Gebert Systems GmbH & Co. KG nicht zuzurechnen, ist die Gebert Systems GmbH & Co. KG berechtigt, die dafür erbrachte Arbeitszeit und Anfahrten in Rechnung zu stellen.
  • Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Liefergegenstände an den Kunden. Für arglistig verschwiegene Mängel gilt dies nicht.
  • Innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe muß die Gebert Systems GmbH & Co. KG nachweisen, dass das Produkt bei Übergabe mängelfrei war. Nach 6 Monaten tritt die gesetzliche Beweislastumkehr in Kraft und der Kunde muß nachweisen, dass das Produkt bei Übergabe einen Mangel hatte.
  • Bei Standard-Software, die von Dritten hergestellt worden ist, wird der Kunde eventuelle Ansprüche wegen Mängeln zunächst gegenüber dem Hersteller der betroffenen Software geltend machen. Nur falls solche Ansprüche gegen den Hersteller aufgrund von Umständen unerfüllt bleiben, die nicht im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, darf der Kunde gegenüber der Gebert Systems GmbH & Co. KG Mängelansprüche geltend machen.
  • Bei verbringbaren Produkten sind Anfahrten in der Garantie/Gewährleistung kostenpflichtig.
  • Leihgeräte sind kostenpflichtig (Zusätzlich zur Leihgebühr behält die Gebert Systems GmbH & Co. KG es sich  vor eine Rechnung für die Abnutzung der Leihgeräte zu stellen, wenn diese bei Rückgabe einen nicht zu erwartenden schlechten Zustand aufweisen. Der Kunde ist für die Leihgeräte verantwortlich (externe Einwirkungen, Diebstahl) und hat diese zu Versichern.)
  • Bedienfehler, Einwirkungen von Außen (Stromausfälle, Blitzschäden, …), andere Verwendung der Produkte als unter der von der Gebert Systems GmbH & Co. KG freigegebenen Systemvoraussetzungen, Missachten von Installationsanweisungen, unsachgemäße Bedienung, Umprogrammierungen, Einstellungen und Fragen zur Bedienung sind nicht Teil der Garantie.
  • Installierte Drittsoftware oder Fremdkomponenten sind nicht Teil der Garantie oder Gewährleistung. Selbst wenn die Gebert Systems GmbH & Co. KG oder deren Mitarbeiter Drittsoftware oder Fremdkomponenten ausnahmsweise installiert, ist dies rechtlich gleichzustellen mit einer Installation durch den Kunden selbst.
  • Ausgewiesene Garantien in Angeboten und Aufträgen sind ausschließlich Garantien der entsprechenden Hersteller. Innerhalb der Herstellergarantie können wir im Garantiefall kostenlose Ersatzteile beim Hersteller beantragen. Die Gebert Systems GmbH & Co. KG stellt in diesem Fall nur die Arbeitsleistungen, Anfahrten und Leihgeräte in Rechnung.
  • Programmierungen sind bei Übergabe vollständig zu überprüfen und die Korrektheit der Programmierung auf der Übernahmebestätigung zu bestätigen. Aus einer nicht erfolgten oder nicht vollständigen Überprüfung ergeben sich keine Gewährleistungsansprüche. Spätere Umprogrammierungen oder Nachbesserungen sind im Rahmen der Supportvereinbarung kostenpflichtig.

6. Haftung, Haftungsausschluss:

  • Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Grunde (z.B. aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung, Verzug, Nichterfüllung; Ausnahme: Haftung für zugesicherte Eigenschaften, die gegen Mängelfolgeschäden absichern sollen) sind sowohl gegen die Gebert Systems GmbH & Co. KG als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  • Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Gebert Systems GmbH & Co. KG in jedem Fall ausschließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  • Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftetdie  Gebert Systems GmbH & Co. KG maximal bis zur Höhe der Reproduktions- oder manuellen Erfassungskosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet der Gebert Systems GmbH & Co. KG eine Datensicherung oder Belege für eine manuelle Datennacherfassung zur Schadensminderung zur Verfügung zu stellen.
  • Die Gebert Systems GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden durch Softwarefehler dritter (auch von uns gelieferte Software, wenn nicht von uns entwickelt), fehlender oder falscher Datensicherung oder fehlender Internetsicherheit.
  • Die Gebert Systems GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden durch Fremdsoftware oder Fremdprodukte, selbst wenn diese von Gebert Systems GmbH & Co. KG installiert worden sind. Wenn die Gebert Systems GmbH & Co. KG Drittsoftware oder Fremdkomponenten installiert ist dies rechtlich gleichzustellen mit einer Installation durch den Kunden selbst.
  • Im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang ist die Gebert Systems GmbH & Co. KG in keinem Fall haftbar für irgendwelche speziellen, zufälligen, indirekten oder Folgeschäden oder für Strafschadensersatz welcher Art auch immer (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von vertraulichen oder anderen Informationen, Geschäftsunterbrechung, Personenschäden, Verlust von Privatsphäre, Pflichtverletzung (einschließlich Pflichten nach Treu und Glauben oder Sorgfaltspflichten), Fahrlässigkeit sowie andere Vermögens- oder sonstige Schäden), die aus der Verwendung des Produkts oder der Tatsache, dass es nicht verwendet werden kann, oder aus bereitgestellten oder nicht erbrachten Support- oder sonstige Services, oder aus über das Produkt bereitgestellten oder nicht erbrachten Informationen, Software und damit zusammenhängenden Inhalten, oder anderweitig aus der Nutzung des Produkts oder anderweitig aus oder in Verbindung mit einer Bestimmung dieses EULAs resultieren oder in irgendeinem Zusammenhang damit stehen, selbst im Falle von Verschulden, unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), falschen Angaben, verschuldensunabhängiger Haftung, Vertragsverletzung oder im Fall einer Verletzung einer Gewährleistung von Gebert Systems GmbH & Co. KG selbst wenn die Gebert Systems GmbH & Co. KG auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist..
  • Ungeachtet aller Schäden, die der Kunde aus welchen Gründen auch immer erleiden mögen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle oben angesprochenen Schäden sowie alle direkten oder allgemeinen Vertrags- oder sonstige Schäden), ist die gesamte Haftung von der Gebert Systems GmbH & Co. KG den Kunden ausschließlicher Anspruch für alles oben Genannte beschränkt auf den tatsächlichen Schaden, der Ihnen bei angemessenem Vertrauen in die Software entsteht, bis zu dem von Kunden für das verursachende Produkte (Software oder Hardware) tatsächlich gezahlten Betrag. Die vorstehenden Beschränkungen und Ausschlüsse gelten im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang, auch wenn ein Anspruch seinen wesentlichen Zweck verfehlt.
  • Eine Haftung der GmbH & Co. KG durch eine nicht erfolgte oder nicht vollständige durchgeführte Kontrolle der Programmierung durch den Kunden bei Übergabe ist ausgeschlossen.
  • Die Gebert Systems GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden durch vom Hersteller genannte Produkteigenschaften, wenn die Gebert Systems GmbH & Co. KG diese selbst unter größter Sorgfaltspflicht nicht überprüfen konnte. Die betrifft im besonderen die Produkteigenschaften “finanzamtkonform”, “GoBD-konform” oder ähnliche Bezeichnungen, da die Gebert Systems GmbH & Co. KG weder den Quellcode der Produkte überprüfen kann, bzw. die Gesetzeslage teilweise unscharf formuliert ist. Diese Produkteigenschaften gelten maximal zum Zeitpunkt der Produktübergabe und nicht für die gesamte Laufzeit.
  • Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • Der Gebert Systems GmbH & Co. KG steht der Einwand des Mitverschuldens offen.
  • Bei Datenverlusten haftet die Gebert Systems GmbH & Co. KG maximal nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
  • Individuell lizenzierte Software ist von der Rückgabe ausgeschlossen.

7. Service, Support, Reaktionszeiten

  • Der Kundensupport steht von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung, davon ausgenommen sind bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage und Feiertage in Sachsen. Darüber hinaus können Anfragen auch außerhalb der angegebenen Zeiten per E-Mail an support@gebertsystems.de eingerichtet werden.
  • Als erreicht gilt der Kontakt zu einem Mitarbeiter (Servicetechniker, sonstiger Mitarbeiter oder Telefonbüro) oder das Aufsprechen eines Textes auf den Anrufbeantworter.
  • Als Serviceanfragen gelten: Telefonate mit einem Mitarbeiter von Gebert Systems GmbH & Co. KG, Telefonate mit unserem Telefonbüro, Text auf dem Anrufbeantworter oder eingehende emails an service@gebertsystems.de, wenn ein Supportgrund, Name und Rückrufnummer angegeben wird. Ein kurzes „Klingeln-lassen“ ohne mit einen Mitarbeiter zu sprechen oder ohne einen Text auf den Anrufbeantworter zu hinterlassen, sowie kurze Nachrichten ohne Supportgrund gelten nicht als Serviceanfrage.
  • Anfragen, die außerhalb dieser Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages als eingegangen.
  • Es wird eine Reaktionszeit „Next-Business-Day“ bei betriebsverhinderndern Störungen vereinbart.
  • Die Supportanfragen werden nach Dringlichkeit von der Gebert Systems GmbH & Co. KG sortiert und abgearbeitet.
  • Wenn schnellere Reaktionszeiten oder eine längere Erreichbarkeit benötigt wird, kann der Kunde mit der Gebert Systems GmbH & Co. KG einen Supportvertrag abschließen.
  • Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Mitarbeiter.
  • Die Gebert Systems GmbH & Co. KG behält sich vor die Stundensätze, Anfahrten, Leihgerätegebühren und sonstige Nebenkosten (Porto u.ä.)  jährlich im angemessenen Rahmen anzupassen. Als angemessen gilt die Höhe der Inflationsrate in Deutschland. Hebt die Gebert Systems GmbH & Co. KG die Preise an, so ist dies auf Verlangen nachzuweisen. Über die jährliche angemessene Anpassung muß die Gebert Systems GmbH & Co. KG den Kunden nicht informieren. Über die höhere Anpassung hat die Gebert Systems GmbH & Co. KG den Kunden zu informieren.
  • Die Gebert Systems GmbH & Co. KG behält sich vor den Support für Produkte des  Kunden einzustellen: wenn das Zahlungsziel von Rechnungen 10 Tage überschritten ist, oder davon auszugehen ist das der Kunde den Support nicht bezahlen kann oder will, frühere Rechnung mit deutlicher Verspätung gezahlt worden sind oder der Kunde nicht ein Mindestmaß an Korrektheit  der Gebert Systems GmbH & Co. KG bzw. den Mitarbeitern der Gebert Systems GmbH & Co. KG entgegenbringt (dazu zählt vor allem ein der Gebert Systems GmbH & Co. KG schädigendes Verhalten und ein (auch verbal) aggressives Verhalten). Alternativ behält die Gebert Systems GmbH & Co. KG sich das Recht vor Serviceleistung nur gegen Vorkasse zu erbringen. Davon ausgenommen sind gesetzlich geregelte Serviceleistungen bei Gewährleistungen.

8. Sonderfall Software LaCash

  • Die Gebert Systems GmbH & Co. KG vertreibt lediglich das System LaCash und ist nicht Entwickler der Software. Die Gebert Systems GmbH & Co. KG hat keinen Einfluss auf die Funktionalität und mögliche Änderungen des Systems.
  • Der Kunde kann jederzeit eine Demo-Version von LaCash aus dem Internet herunterzuladen und auf speziellen Anforderungen und Auswahlkriterien überprüfen. Die Gebert Systems GmbH & Co. KG empfiehlt dies allen Kunden vor der Bestellung. Bei Auftragserteilung erklärt der Kunde sich mit der Bedienung, dem Funktionsumfang und allen Merkmalen von LaCash einverstanden. Es besteht kein Anspruch auf Reklamation aus diesen Gründen.
  • Die Gebert Systems GmbH & Co. KG stellt jede Arbeitszeit (z.B. für Fehlersuche und Fehlerbehebungen) und jede Anfahrt in Rechnung. LaCash wird vom Hersteller direkt über das Internet vertrieben, wobei jeglicher in Anspruch genommene Support von diesem für 2,99€ je Minute berechnet wird. Die Lizenzerwerbskosten entsprechen denen bei Bezug über die Gebert Systems GmbH & Co. KG. Der Support über die Gebert Systems GmbH & Co. KG ist jedoch deutlich preiswerter.
  • Updates: Die Gebert Systems GmbH & Co. KG hat keinen Einfluß auf den Preis und den Leistungsumfang von Updates. Durch ein Update kann sich der Leistungsumfang und die Bedienung der Kasse ändern. Durch ein Update kann es zu Komplikationen kommen. Eine Behebung von Fehlern oder eine Kontrolle nach dem Update ist kostenpflichtig.
  • Die Software wird gemäß der vom Kunden im Auftrag gemachten Angaben lizenziert.
  • Die Nutzung ist nur in der angegebenen Betriebsstätte gestattet. Soll die Software in anderen Betriebsstätten eingesetzt werden, ist eine neue Lizenz zu erwerben.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Wird im Bestellschein auf Programmspezifikationen oder eine Testversion verwiesen, so bestimmen diese den Leistungsumfang. Andernfalls ist das Lizenzprogramm so Vertragsgegenstand, wie es in der Programminformation allgemein beschrieben wurde. Auswahl der Programme, Installation und richtige Benutzung sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, die Verantwortung für die mit der Nutzung der Software beabsichtigten Ergebnisse trägt der Kunde.
  • Eine zeitliche Garantie für die Lauffähigkeit auf bestimmten Hardwaresystemen wird nicht festgelegt, da möglicherweise aktualisierte und/oder erweiterte Versionen der Software zu einem späteren Zeitpunkt erscheinen und andere Anforderungen haben.
  • Die Gebert Systems GmbH & Co. KG übernimmt über die in der Auftragsbestätigung oder den Produktunterlagen genannten Eigenschaften keinerlei Gewähr dafür, dass die Software den Bedürfnissen des Kunden entspricht, mit Programmen des Kunden zusammenarbeitet, oder die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist. Der Kunde kann sich mit einer Demoversion oder bei einer Vorführung des Systems überzeugen ob die Software für den Kunden geeignet ist.

9. Abschlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Chemnitz. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
  • Sollte sich herausstellen, dass Bestimmungen eines Vertrags unwirksam oder nichtig sind, soll der Vertrag dadurch nicht im Ganzen berührt werden. Es soll vielmehr die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzt werden, die dem Sinn am nächsten kommt.

Gebert Systems GmbH & Co. KG
Geschäftsführer Jürgen Gebert
Lichtenwalder Str. 19
09577 Niederwiesa

Stand der AGB 1.1.2021

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