Ab dem 1.7.2022 ist die Prüfschnittstelle DSFin-V-K-Schnittstelle in der Version 2.3. für alle Kassen und Waagen mit Bargeldverkäufen vorgeschrieben. Werden die Daten dem Prüfer in einer älteren Version zur Verfügung gestellt kann es zu Bußgeldern oder Steuerzuschätzungen kommen.
Näher Informationen und das offizielle BMF-Schreiben finden Sie hier.