Ab dem 1.1.2020 ist gesetzlich vorgeschrieben das nur noch Kassen mit einer TSE eingesetzt werden dürfen.
- Kassen die nicht GoBD-konform sind (digitale Speicherung aller Buchungen über 10 Jahre) dürfen ab dem 1.1.2020 nicht mehr eingesetzt werden.
- Umrüstbare Kassen müssen sofort nach Lieferbarkeit der TSE und des Updates umgerüstet werden, spätestens bis zum 30.9.2019.
- Kassen die GoBD konform und nach dem 25.11.2010 gekauft worden sind, aber bauartbedingt nicht umrüstbar sind, dürfen bis 31.12.2022 weiter verwendet werden.
Wir sind der Meinung das es zu erheblichen steuerlichen Zuschätzungen und Bußgeldern kommen kann, wenn bei einer Prüfung festgestellt wird, das eine Kasse nicht konform ist. Dies kann auch Jahre rückwirkend festgestellt werden.
Schützen Sie sich mit einer konformen Kasse oder einer Umrüstung, beides kostet nur einen Bruchteil einer Steuerzuschätzung und spart Ihnen viel Ärger und Zeit.