Das Bundesministerium für Finanzen hat eine über den 30.9.2020 hinausgehende, weitere Fristverlängerung zur Umrüstung vorhandener Kasse mit einer technischen Sicherungungseinrichtung (TSE) abgelehnt.
Der Freistaat Sachsen gewährt in einer Mitteilung vom 15.7.2020 aufgrund der Corona-Pandemie eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 31.3.2021. Demzufolge werden Registrierkassen, Kassensysteme und Waagen weiterhin nicht beanstandet, wenn der Einbau einer TSE bis zum 31. August 2020 nachweislich in Auftrag gegeben wurde. Für viele andere Bundesländer gibt es ähnliche Übergangsreglungen.
Dies bedeutet jedoch gleichzeitig das definitiv bis zum 31.8.2020 ein Auftrag zum Einbau einer TSE gegeben werden muß – daher ist ein Handeln dringend notwendig, anderseits bedeutet dies auch das Kassensysteme für die ein Einbau einer TSE nicht möglich ist, weiterhin ab dem 1.9.2020 nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Einzige Ausnahme sind GoBD-konforme Kassen mit Datenaufzeichnung die nach dem 25.11.2010 gekauft worden sind und nachweislich nicht für eine TSE umrüstbar sind.
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