Ab dem 1. Januar 2025 ist das elektornische Verfahren zur Meldung von Kassen/Kassensysteme/Registrierkassen und Kassensysteme verfügbar. Ab diesem Zeitpunkt sind Betriebe verpflichtet, ihre elektronischen Kassensysteme beim zuständigen Finanzamt zu melden. Hierbei werden die Daten über das Programm „Mein Elster“ oder die ERiC-Schnittstelle elektronisch übermittelt, wie das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Schreiben bekanntgab.
Die Meldepflicht im Detail
- Ab 1. Januar 2025: Ab diesem Datum können Unternehmen ihre Kassensysteme über das Verfahren „Mein Elster“ melden. Dies stellt die offizielle Möglichkeit dar, die Kassensysteme dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln.
- Ab 1. Juli 2025: Ab diesem Zeitpunkt gilt die Meldepflicht verbindlich für alle neu angeschafften Kassensysteme. Diese müssen dann innerhalb eines Monats nach Erwerb gemeldet werden.
- Übergangsfrist für bestehende Systeme: Für bereits im Einsatz befindliche Kassensysteme gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025. Bis zu diesem Datum müssen auch ältere Systeme beim Finanzamt gemeldet werden.
- Die Meldepflicht gilt auch für gemietete oder geleaste Kassen.
Gern unterstützen wir Sie mit einer Ausfüllhilfe oder Bereitstellung der notwendigen (uns verfügbaren) Informationen. Die Meldung selbst können und dürfen wir nicht durchführen, diese darf nur der Steuerschuldige selbst (Kassenbesitzer) oder sein Steuerberater durchführen.