Die Bundesregierung plant die Einführung einer Kassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium der Finanzen im August 2026 veröffentlicht.
Ziel der neuen Regelung ist es, Kasseneinnahmen künftig noch besser nachvollziehbar zu machen und Steuerhinterziehung zu erschweren. Betriebe, die unter die neue Regelung fallen, sollen ihre Geschäftsvorfälle grundsätzlich mit einem entsprechenden elektronischen Aufzeichnungssystem erfassen.
Für viele Unternehmen, die bisher noch mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, könnte damit zukünftig die Anschaffung eines elektronischen Kassensystems notwendig werden.
Wichtig: Aktuell handelt es sich noch um einen Gesetzentwurf. Die endgültige gesetzliche Ausgestaltung sowie mögliche Ausnahmen können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
