Ab dem 1.1.2020 ist gesetzlich vorgeschrieben das nur noch Kassen mit einer TSE eingesetzt werden dürfen.
- Kassen die nicht GoBD-konform sind (digitale Speicherung aller Buchungen über 10 Jahre) dürfen ab dem 1.1.2020 nicht mehr eingesetzt werden.
- Umrüstbare Kassen müssen sofort nach Lieferbarkeit der TSE und des Updates umgerüstet werden, spätestens bis zum 30.9.2019.
- Kassen die GoBD konform und nach dem 25.11.2010 gekauft worden sind, aber bauartbedingt nicht umrüstbar sind, dürfen bis 31.12.2022 weiter verwendet werden.
Wir sind der Meinung das es zu erheblichen steuerlichen Zuschätzungen und Bußgeldern kommen kann, wenn bei einer Prüfung festgestellt wird, das eine Kasse nicht konform ist. Dies kann auch Jahre rückwirkend festgestellt werden.
Schützen Sie sich mit einer konformen Kasse oder einer Umrüstung, beides kostet nur einen Bruchteil einer Steuerzuschätzung und spart Ihnen viel Ärger und Zeit.
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Ich eröffne bald meinen kleinen Laden und möchte mich so langsam mit der Kassensoftware für Händler vertraut machen. Mir war gar nicht bewusst, dass es seit 2020 gesetzlich vorgeschrieben ist, dass es nur noch Kassen mit einer TSE geben darf und diese auch ggf. frühzeitig umgerüstet werde müssen. Ich werde mich direkt mal erkunden, ob wir im Laden eine entsprechende Kasse haben.