Am 30.6.2023 erschien die Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO. In diesem ist die Meldepflicht von Kassen, Waagen mit Kassenfunktionen und deren TSE zum 1.1.2024 geregelt. Bitte sorgen Sie dafür das Sie oder Ihr Steuerberater alles fristgerecht anmelden. Gern sind wir Ihnen bei der Zuarbeit behilflich.
Gern beantworten wir schnell und kompetent Ihre Fragen, senden Ihnen Prospektmaterial zu oder erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot!
Beratungs- und Vorführtermine sind jederzeit nach telefonischer Absprache bei Ihnen vor Ort oder in unserem Showroom möglich. Wir garantieren Ihnen eine kompetente Beratung, große Auswahl und eine schnelle, fristgerechte Lieferung!