Meldepflicht Kassen/TSE 1.1.2024

Am 30.6.2023 erschien die Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO. In diesem ist die Meldepflicht von Kassen, Waagen mit Kassenfunktionen und deren TSE zum 1.1.2024 geregelt. Bitte sorgen Sie dafür das Sie oder Ihr Steuerberater alles fristgerecht anmelden. Gern sind wir Ihnen bei der Zuarbeit behilflich.

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