Gibt es eine Registrierkassenpflicht in Deutschland?

Die Frage nach einer Registrierkassenpflicht in Deutschland wirft gelegentlich Verwirrung auf. Grundsätzlich sind deutsche Händler und Gastronomen nicht allgemein dazu verpflichtet, eine Registrierkasse in ihren Betrieben zu verwenden. Die Situation wird allerdings etwas komplizierter, wenn man noch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und das Kassengesetz (KassenG) mit in Betracht zieht. In diesem Beitrag möchten wir darüber aufklären, ob eine Registrierkassenpflicht existiert und Ihnen konkrete Tipps für Ihren Betrieb mitgeben.

Gesetzliche Grundlagen der Registrierkassenpflicht

Um die Frage zu beantworten, ob es eine Registrierkassenpflicht gibt, muss man sich das KassenSichV und das KassenG anschauen. Die Kassensicherungsverordnung wurde 2017 vom Finanzamt eingeführt und soll dafür sorgen, dass an Registrierkassen keine Manipulation mehr erfolgen kann. Besonders in den bargeldintensiven Betrieben gingen dem Fiskus durch solche Manipulationen hohe Steuereinnahmen verloren.

Keine Registrierkassenpflicht, aber Verpflichtung zur TSE

Das genaue System, das verhindern soll, dass an Registrierkassen Manipulationen vorgenommen werden, nennt sich TSE. Dabei handelt es sich um eine Sicherheitsvorrichtung, welche sämtliche Kassenvorgänge in einem internen Speicher sammelt und bei jeder Transaktion einen Code an die Kasse sendet. Dabei kommen wir auch zu einer weiteren Verpflichtung: die Kassenbon- oder Belegausgabepflicht.

Diese besagt, dass jedem Kunden nach einer Transaktion ein Bon ausgehändigt werden muss, welcher den Verkauf des Produkts oder der Dienstleistung belegt. Auf diesem Bon findet man dann auch den Code, welcher vom TSE an die Kasse gesendet wurde. Seit dem 1. Januar 2023 sind alle Betriebe, die bereits vorher eine elektronische Registrierkasse verwendet haben, dazu verpflichtet, eine Kasse zu nutzen, die mit TSE ausgestattet ist. Es gibt also keine explizite Registrierkassenpflicht für Händler in Deutschland, aber eine TSE-Pflicht.

Alternative zur elektronischen Registrierkasse

Natürlich müssen Sie auch heute noch keine elektronische Kasse benutzen, der Betrieb einer offenen Ladenkasse ist ebenfalls noch erlaubt. In diesem Fall verzichten Sie allerdings auf die technische Unterstützung bei der Aufzeichnung von Einnahmen Ihres Betriebes.

Ein Kassenbericht kann sehr schnell unübersichtlich werden und bei fehlenden Beträgen ist es quasi unmöglich zu verfolgen, wo der Betrag genau fehlt. Mit einer Registrierkasse sind Sie auf der sicheren Seite und sehen genau, wann wie viel in die Kasse gekommen ist oder herausgenommen wurde.

Zuverlässige Registrierkassen bei Gebert Systems kaufen

Wir bei Gebert Systems bieten Ihnen eine große Auswahl an Registrierkassen, welche mit dem neusten TSE-System ausgestattet sind, sodass Sie auf der sicheren Seite bleiben. Unser Sortiment beschränkt sich natürlich nicht nur auf Registrierkassen. Moderne Touchkassensysteme oder Computerkassen können wir ebenfalls individuell an Ihre Anforderungen anpassen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und testen Sie unsere neusten Modelle in unserem Showroom!




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