Eine unangekündigte Kassennachschau erfolgt nach den Vorgaben des § 146b der Abgabenordnung und folgt in der Praxis meist einem festen Ablauf. Dabei verfolgt das Finanzamt das Ziel, die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung direkt vor Ort und ohne vorherige Ankündigung zu überprüfen.
Die Kassenprüfung beginnt bereits, bevor sich der Prüfer als Vertreter des Finanzamts zu erkennen gibt. Zunächst tritt er als gewöhnlicher Kunde oder Gast auf und beobachtet Ihre betrieblichen Abläufe. Dabei kann er Testkäufe durchführen, um festzustellen, ob Umsätze korrekt erfasst werden, die Belegausgabepflicht eingehalten wird und das Personal die Kasse ordnungsgemäß bedient. Es können auch mehrere Beobachtungen oder Testkäufe über einen längeren Zeitraum erfolgen, bevor die eigentliche Nachschau startet.
Sobald der Prüfer die offizielle Kassenprüfung einleitet, weist er sich mit seinem Dienstausweis aus. Auf Wunsch muss er zusätzlich seinen Personalausweis vorlegen. Die Kassennachschau findet während Ihrer üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeiten statt. Dazu zählen auch Zeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten, sofern im Betrieb gearbeitet wird, beispielsweise bei Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten.
Nach der Legitimation darf der Prüfer Ihre geschäftlich genutzten Räume betreten und Einsicht in alle kassenrelevanten Unterlagen verlangen. Ein zentraler Bestandteil der Kassenprüfung ist der sogenannte Kassensturz. Dabei gleichen Sie den tatsächlichen Bargeldbestand mit dem in der Kasse ausgewiesenen Sollbestand ab. Der Prüfer zählt das Bargeld dabei nicht selbst, sondern beobachtet den Zählvorgang.
Des Weiteren müssen Sie die digitalen Kassendaten in einem geeigneten Exportformat bereitstellen, damit der Prüfer die Aufzeichnungen elektronisch auswerten kann. Zusätzlich fordert das Finanzamt regelmäßig weitere Unterlagen an, etwa die Verfahrensdokumentation, Bedienungs- und Programmieranleitungen des Kassensystems sowie Nachweise über die eingesetzte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Auch besondere Sachverhalte stehen im Fokus der Prüfung: Dazu gehören unter anderem Stornobuchungen, Trinkgelder, die Vollständigkeit der Tagesabschlüsse sowie die Nutzung eines Trainingsmodus.
Zum Abschluss dokumentiert der Prüfer das Ergebnis der Kassennachschau in einem Protokoll. Werden keine Auffälligkeiten festgestellt, endet die Prüfung an dieser Stelle. Bewahren Sie das Protokoll sorgfältig auf. Stellt der Prüfer jedoch Mängel oder Unstimmigkeiten fest, kann die Kassenprüfung unmittelbar in eine Außenprüfung übergehen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn die TSE fehlt oder Aufzeichnungen unvollständig sind. Über den Übergang zur Betriebsprüfung müssen Sie schriftlich informiert werden.
Während der gesamten Kassenprüfung sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Da eine Kontrolle auch dann stattfinden kann, wenn die Geschäftsleitung nicht anwesend ist, ist die Anwesenheit sorgfältig geschulter Mitarbeiter im Betrieb wichtig. Sie sollten Zugriff auf das Kassensystem und die erforderlichen Unterlagen besitzen, damit sie den Prüfer unterstützen und die angeforderten Informationen bereitstellen können.