Trinkgeld – muss es in Ihrer Kasse vermerkt werden?

Trinkgeld ist vor allem im Bereich der Gastronomie beliebt. So erhalten Kellner oder andere Angestellte von Restaurantbesuchern Anerkennung, in vielen Ländern wird dieses sogar erwartet. Muss dieses allerdings in der Kasse registriert werden? Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie bei Gebert Systems, Ihrem Kassenspezialisten.

Grundsätzliches zum Thema Trinkgeld – was ist in Deutschland üblich?

Trinkgeld ist grundsätzlich eine freiwillige finanzielle Zuwendung, die Kunden dem Servicepersonal als Anerkennung für gute Dienstleistungen geben. Dieses ist nicht nur in Restaurants üblich, sondern auch in Bars, Cafés, Hotels und anderen gastgewerblichen Einrichtungen. Prinzipiell ist es in Deutschland nicht verpflichtend, dem Personal Trinkgeld zu geben, ebenfalls liegt die Festlegung der Betragshöhe beim Kunden. Im Regelfall werden hierzulande ca. 10 % des Rechnungsbetrags als angemessen betrachtet, wobei aber auch 5 % in Ordnung sind.

Dabei entscheidet der Kunde überwiegend nach dem Bauchgefühl. So wird etwa beim Kaffee von 2,40 Euro gern auf drei Euro aufgerundet, obwohl nach der 10-Prozent-Regel nur 24 Cent hätten hinzugegeben werden müssen. Wie das Trinkgeld letztendlich vom Personal aufgeteilt wird, ist den Betrieben überlassen. Bei manchen Einrichtungen können die Angestellten das Trinkgeld direkt behalten, in anderen Gastronomien kommt es in einen Pool, welcher am Ende des Tages durch alle Mitarbeiter geteilt wird.

Trinkgeld nach §107 Gewerbeordnung

Die rechtliche Definition von Trinkgeld kann je nach Land und Region unterschiedlich sein. In Deutschland regelt § 107 der Gewerbeordnung den rechtlichen Rahmen für Trinkgelder. Dieser besagt, dass diese ein Geldbetrag sind, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt. Das bedeutet, dass sie nicht gesetzlich festgelegt sind und keiner verbindlichen Höchst- oder Mindestgrenze unterliegen.

Die Höhe des Betrags bleibt daher freiwillig und nicht kalkulierbar. Arbeitnehmer haben laut dieser Regelung ebenfalls keinen rechtlichen Anspruch auf Trinkgeld. Es handelt sich um eine zusätzliche, freiwillige Zuwendung und nicht um einen verpflichtenden Bestandteil des Arbeitsvertrags. Des Weiteren dürfen sie nicht auf den regulären Lohn oder andere vertraglich festgelegte Leistungen angerechnet werden. Sie sind als separate Zahlung anzusehen und können nicht als Ersatz für andere Gehaltsbestandteile dienen. Die rechtlichen Aspekte dienen somit dazu, die Eigenständigkeit von Trinkgeldern als freiwillige Anerkennung für gute Dienstleistungen zu betonen.

Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, und Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass Trinkgelder nicht rechtlich verbindlich sind und ihre Vergütung nicht beeinflussen dürfen.

Fazit: Müssen Trinkgelder in der Kasse sowie in der Buchhaltung vermerkt werden?

Grundsätzlich verhält es sich so, dass Trinkgelder, die von Gästen an angestellte Servicekräfte gegeben werden, in der Buchhaltung und Kasse erfasst werden sollten, auch wenn sie steuerfrei sind. Das liegt in erster Linie daran, dass die Geber Anspruch auf einen steuerlichen Abzug haben. Daher ist es wichtig, die erhaltenen Trinkgelder ordnungsgemäß zu erfassen, um den Gästen die Möglichkeit zu geben, geschäftliche Besuche steuerlich zu berücksichtigen. In Kassensystemen, wie verschiedensten Gastronomiekassen, können erhaltenes Trinkgeld und die entsprechende Zuordnung zu den Mitarbeitern einfach bei der Abrechnung erfasst werden.

Dies ermöglicht eine transparente Verwaltung der Trinkgelder. Die Erfassung von Trinkgeldern erleichtert des Weiteren nicht nur die Buchführung, sondern auch die Ausgabe von Rückgeld bei Barzahlungen. Das Kassensystem zeigt dem Mitarbeiter den genauen Betrag, den der Gast abzüglich des Trinkgelds zurückerhält. Das erhaltende Geld kann auf der Quittung vermerkt werden. Zusätzlich wird es im Kassensystem automatisch dem jeweiligen Mitarbeiter zugeordnet.

Die ordnungsgemäße Erfassung von Trinkgeldern in der Buchhaltung und im Kassensystem ist also nicht nur für die steuerlichen Aspekte wichtig, sondern auch für die Transparenz und Nachverfolgbarkeit im Geschäftsbetrieb.

Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu den Experten von Gebert Systems auf. Vertrauen Sie auf unsere verschiedenen Kassensysteme und sehen Sie sich auch gern unsere weiteren Branchenlösungen an.




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