Finanzamttauglichkeit von Kassen „GDPdU-Konformität“

Seit 26.11.2010 gibt es eine neue gesetzliche Bestimmung des Bundesministerium für Finanzen welche auch Registrierkassen, Kassensysteme und Kassensoftware betrifft.

Ab sofort sind alle Bons unverdichtet 10 Jahre lang elektronisch zu speichern und bei einer Tiefenprüfung dem Finanzamt unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die meisten Kassen erfüllen diese Anforderung nicht! Wir sehen hier einen großen Handlungsbedarf da wir bei unseren Gesprächen mit vielen Besitzern von Einzelhandelsgeschäften, Friseurengeschäften und Gaststätten gemerkt haben das das neue Gesetzt entweder nicht bekannt ist oder auf die „lange Bank geschoben“ wird. Bei einigen Kassenbesitzern ist es bereits zu einer Beanstandung der Kassenführung durch den Prüfer mit erheblichen Nachzahlungen gekommen.

Nächster Beitrag
Aures Touchkassen mit Kundenbildschirm

1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Vielen Dank für diesen Beitrag über die Finanzamttauglichkeit von Kassensystemen. Interessant, dass in Deutschland die Speicherung von allen Bons nun elektronisch über 10 Jahre nötig ist. Für die Gastro sehe ich mich gerade nach einer neuen Kassensoftware um und werde darauf achten, dass diese die Anforderung erfüllt.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus
Bitte füllen Sie dieses Feld aus
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren

Menü